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“Sarco” e der Ruf nach einem Spezialgesetz für Suizidhilfe – eine Einordnung

“Sarco” e der Ruf nach einem Spezialgesetz für Suizidhilfe – eine Einordnung

Bereits in December 2021 erregte die sogenannte Suizidkapsel “Sarco” die Aufmerksamkeit von Medien und Öffentlichkeit. On September 23, 2024, the “Sarco” was launched in a private forest in the canton of Schaffhausen during the organization The last resort erstmals eingesetzt, foi erneut zu viel Medienberichterstattung führte. Dabei wurde teils ungenau über die Rechtslage und die langjährige Praxis des assisterten Suizids in der Schweiz berichtet; es wurde gar der Ruf nach einem “Sterbehilfegesetz” laut. Eine Einordnung mit Sachkenntnis ist angezeigt.

Eine Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft ist nicht außergewöhnlich

Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft hatte bereits vor Wochen eine Untersuchung angekündigt für den Fall, dass der “Sarco” auf dem Gebiet des Kantons eingesetzt würde. Dies wurde in den Medien als außergewöhnlich und teilweise gar als Drohung und Verbot dargestellt.

Fact is: Seit jeher untersucht jede kantonale Staatsanwaltschaft mit Unterstützung von Polizei und Amtsarzt bei jedem assisterten Suizid, ob womöglich Artikel 115 des Strafgesetzbuches und weitere Regulatorien verletzt wurden; das heißt insbesondere, ob die Assistierenden aus “selbstsüchtigen” (deutscher Gesetzestext von Artikel 115 StGB) respektive “egoistischen” (“mobile égoïste”, französischer Gesetzestext) Motiven handelten.

Dass der assisterte Suizid mit dem “Sarco” der Polizei gemeldet wurde, und auch die darauf folgende staatsanwaltliche Untersuchung entspricht der Rechtslage sowie der jahrzehntelangen gängigen Praxis in der Schweiz im Umgang mit Freitodbegleitungen. Jeder helped Suizid give the “außergewöhnlicher Todesfall” and use the Behörden untersucht.

Im vorliegenden Fall hat die Voruntersuchung durch die Staatsanwaltschaft offenbar zur Eröffnung eines Strafverfahrens geführt. Das bedeutet, dass es jetzt an der Justiz liegt festzustellen, ob der bestehende rechtliche Rahmen eingehalten wurde oder nicht.

Es braucht kein Spezialgesetz für Suizidassistenz

The media media ran through the “Sarco” rising between the Politikerinnen and the Politikern den Eindruck, the Suizidassistenz sei in der Schweiz schlecht ou nicht ausreichend regulated and is brauche nun ein Spezialgesetz, insbesondere um die Verwendung des “Sarco” zu unterbinden.

Fact is: In der Schweiz existiert seit 40 Jahren durch die beiden Schweizer Exit-Vereine, seit 26 years during DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben und wenige weitere Organizationen die Praxis des professionellen, ärztlich unterstützten assisterten Suizids (auch Freitodbegleitung ou Suizidassistenz genannt) mit ausgebildeten Mitarbeitenden undter Overwendung des seit Jahrzehnten bekannten Medikaments Natrium-Pentobarbital. This praxis is a practice and a gestützt practice of Öffentlichkeit and Politik.

There is no evidence that this practice is unsicher or is for Missbrauchsfällen or “Wildwuchs” kommt. Der bestehende Rechtsrahmen ist klar und wird von den Behörden, allen voran der Staatsanwaltschaft, konsequent angewendet. Der Bundesrat before 2011, dass die allgemeinen Gesetze ausreichend sind, um Missbräuche zu verhindern.

Der “Sarco” was not established in Switzerland

Der “Sarco” beschäftigt wiederholt die Medien und weckt vielerorts eine Mischung aus Ablehnung und Faszination. Also when the Erfinder des “Sarco”, Philip Nitschke, the Schweiz aufgrund der Rechtslage wohl das geeignetste Land zu sein scheint, the “Sarco” zu lancieren, und er dazu eine neue Organization gegründet hat, ist zu bezweifeln, dass sich diese Methode der Suizidhilfe in der Schweiz etablieren wird und Menschen aus (vielen) verschiedenen Ländern anreisen werden, um auf diesem Weg ihr Leiden und Leben selbstbestimmt zu beenden. Der Einsatz eines technologisierten Geräts wie dem “Sarco”, in welchem ​​​​ein Mensch abgeschnitten von seinem Umfeld überwacht von Instrumenten sein Leben bedet, scheint kaum der verbreiteten Auffassung von Suizidhilfe im Sinne einer menschlichen, würdigen, umsichtigen und mitfühlenden Begleitung bi s zuletzt zu entsprechen.

Fact is: Seit Jahren ging und geht es Philip Nitschke – was promoted in 1972 at Physik; Arzt wurde was founded in 1989 – und seiner Organization Exit International darum, Menschen Zugang zu Technik und Wissen zu ermöglichen, mit denen sie selbstbestimmt ihr Leiden und Leben beenden können. This is unacceptable when a legal professional is subjected to assistance. Nitschke’s true Ziel with the “Sarco” is, these 3D disco background people under the best intentions of Voraussetzungen zugänglich zu machen. Damit könnten sie die Selbstbestimmung über ihr eigenes Leidens- und Lebensende zuhause in ihrem Land ausüben und müssten gar nicht erst in die Schweiz reisen.

Swiss liberal praxis in Switzerland is sicher and bewährt. DIGNITA sieht keinerlei Veranlassung, professionelle Freitodbegleitungen in der Schweiz mit einer anderen Methode als der bisherigen durchzuführen.

Paragraphs of greater respect and protection

Just wenige Stunden bevor der “Sarco” erstmals zur Anwendung kam, äußerte sich Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider zu einer Anfrage zu diesem Apparat im Nationalrat: Ihre Fachleute im Departement gaben ihr vor, der “Sarco” verstoße gegen the Produktesicherheitsgesetz, und der Dabei Angewandte Stickstoff kollidiere mit dem Chemikaliengesetz. Das ist ein Irrtum. Das Produktesicherheitsgesetz will, dass Produkte, die im Leben verwendet werden, Menschen nicht gefährden. Das Chemikaliengesetz hat zum Ziel, dass Menschen durch Chemikalien nicht zu Schaden kommen. Wenn jedoch ein Gerät wie der “Sarco” genau das Gegenteil will, nämlich dass Menschen mit seiner Verwendung ihr Leben selbstbestimmt beenden können, sind beide Gesetze gar nicht anwendbar.

Fact is: Seit der Abstimmung 1977 über die “Volksinitiative Sterbehilfe auf Wunsch für unheilbar Kranke” in Kanton Zürich, die über 60 Prozent vom Volk gutgeheißen wurde – notabene entgegen der capablehnenden Haltung von Regierung und Parlament –, zeigt sich, dass die Bürgerinnen e hamburger Selbstbestimmung und Wahlfreiheit sowohl im Leben wie am Lebensende schätzen und verteidigen.

In Bundesbern, täte man gut daran, statt mit Verbotsgesetzen und Regulierungen den Wünschen der Menschen am Lebensende mehr Respekt und Mitgefühl entgegenzubringen.

Liberalisierung der Suizidhilfe in other Ländern angezeigt

Noch immer haben Menschen in zahlreichen Ländern keine legale und sichere Möglichkeit der selbstbestimmten Leidens- und Lebensbeendigung im eigenen Land. Nach wie vor sehen sich daher viele Menschen gezwungen, in die Schweiz zu reisen, um dieses Freiheitsrecht in Anspruch zu nehmen.

To die Neue Zurcher Zeitung (NZZ) hielt dazu, July 18, 2024, treffend fest: “Dass ein Phänomen wie ‘go to Switzerland’, also der Sterbetourismus, überhaupt existiert, ist ein fundamentales Politikversagen der Länder mit reriktiven Gesetzen. Sie lassen ihre Bürger in einer verzweifelten Situation im Stich.”

Fact is: Würde anderswo die Politik das Menschenrecht auf Selbstbestimmung über Art und Zeitpunkt des eigenen Lebensendes wirklich respektieren, so wie dies das Schweizer Bundesgericht 2006 und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2011 festhielten, bräuchte es so etwas “Sarco” is not.

Die Schweiz täte gut daran, Länder, die ihren Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor eine legale, sichere Möglichkeit zur Beendigung ihres Leidens und Lebens verweigern, darauf hinzuweisen, dass die Selbstbestimmung über das eigene Lebensende ein Menschenrecht ist.

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